| VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN  1. Angebot: Für alle Angebote 
                                und Verkäufe gelten die nachstehenden Verkaufs- 
                                und Lieferbedingungen. Abweichungen von diesen 
                                Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, 
                                um für uns verbindlich zu sein. Unsere Angebote 
                                sind 90 Tage gültig. Alle Angebote verpflichten 
                                uns erst nach Auftragsannahme durch uns. 2. Auftrag: Wir nehmen Aufträge 
                                nur aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen 
                                entgegen. Aufträge können uns in jeder Form erteilt 
                                werden. Der Besteller wird von uns als Käufer 
                                angesehen, sofern er nicht ausdrücklich einen 
                                Dritten als Käufer angibt. Kauf- und Lieferbedingungen 
                                in Auftragsformularen des Käufers sind für uns 
                                nicht bindend; durch die Bestellung erkennt der 
                                Käufer unsere Bedingungen ohne Einschränkung als 
                                verbindlich an. 3. Auftragsbestätigung: Alle 
                                Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, 
                                um uns zu verpflichten, diese kann bei sofortiger 
                                Lieferung durch unsere Rechnung ersetzt werden, 
                                das gilt auch für durch unsere Vertreter getätigte 
                                Verkäufe. Falls die Bestellung mit unserem Angebot 
                                nicht übereinstimmt, ist unsere Auftragsbestätigung 
                                verbindlich. 4. Auftragsausführung: Wir 
                                haften nicht für Fehler, die sich aus den vom 
                                Käufer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, 
                                Muster oder dergl.) ergeben. Nur unsere schriftlichen 
                                Angaben über Ausführung, Abmessung und dergl. 
                                sind vor allem bei Sonderanfertigungen, verbindlich. 
                                Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne, 
                                die in Katalogen, Preislisten, Drucksachen und 
                                unseren sonstigen Mitteilungen enthalten sind, 
                                stellen branchenübliche Annäherungswerte dar. 5. Preise: Unsere Preise 
                                beruhen auf dem gegenwärtigen Kostenstand. Falls 
                                zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung Preisänderungen 
                                im erforderlichen Herstellungsaufwand eintreten, 
                                sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung 
                                gültigen Preise zu berechnen. Für die Berechnung 
                                sind die beim Versand festgestellten Mengen maßgebend. 
                                Angeforderte Muster werden nur gegen Berechnung 
                                geliefert. Für das Berechnen von Mengenrabatten 
                                ist der jeweilige Auftrag, bei Abrufaufträgen 
                                die Menge des einzelnen maßgebend. 6. Zahlung: Innerhalb 8 Tagen 
                                ab Rechnungsdatum 2% Skonto oder innerhalb 30 
                                Tage netto. Werden Aufträge in Teillieferungen 
                                abgewickelt, so berechtigen diese den Käufer nicht 
                                zum Zurückhalten der Zahlung bis zur vollständigen 
                                Auslieferung des Gesamtauftrages. Bei Zahlung 
                                nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt des Geltendmachens 
                                weiterer Rechte unsere Bankzinsen und Kosten berechnet. 
                                Zahlungen haben nur Gültigkeit, wenn sie an die 
                                Fermata-Gesellschaft für innovative Bürogestaltung 
                                mbH in 59514 Welver direkt gerichtet bzw. auf 
                                deren Konten überwiesen sind. Schecks und Wechsel, 
                                diese diskont- und spesenfrei, gelten erst nach 
                                deren Einlösung und Gutschrift des Gegenwertes 
                                auf einem unserer Konten als Zahlung. 7. Lieferpflicht: Lieferung 
                                bleibt nach Lage der Materialbeschaffungsmöglichkeit 
                                vorbehalten. Soweit durch für uns verbindliche 
                                Anordnungen Qualitäts-, Maß- oder Gewichtsänderungen 
                                vorzunehmen sind, bleibt die Lieferung entsprechend 
                                abgeänderter Erzeugnisse vorbehalten. Dem Käufer 
                                steht es frei, in solchen Fällen innerhalb 8 Tagen 
                                nach Anzeige vom Auftrag zurückzutreten. Bei Aufträgen 
                                auf nicht listenmäßige Erzeugnisse bleibt eine 
                                Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der Menge 
                                vorbehalten. 8. Lieferzeit: Von uns angegebene 
                                Lieferzeiten sind annähernd. Eine vom Käufer vorgeschriebene 
                                Lieferzeit ist für uns nur dann verbindlich, wenn 
                                sir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. 
                                Für folgen verspäteter Lieferung ist bei Vorliegen 
                                von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben, 
                                unsere Inanspruchnahme ausgeschlossen. 9. Versand: Empfänger ist 
                                der Käufer, sofern nicht bei Auftragserteilung 
                                ein anderer Empfänger uns genannt wurde. Wir liefern 
                                nur auf Rechnung und Gefahr des Käufers an die 
                                bei Auftragserteilung angegebene Anschrift; dies 
                                gilt auch, wenn wir mit firmeneigenen Fahrzeugen 
                                liefern; für die Folgen mangelhafter Anschriftenangaben 
                                haftet der Käufer. Fehlende Versand-Anweisung 
                                des Käufers gilt als sein Verlangen, dass wir 
                                nach eigenem billigen Ermessen Art und Weg des 
                                Versandes zu seinen lasten bestimmen. Die Lieferung 
                                erfolgt ab unserem Lager Welver. 10. Verpackung: Wird nicht 
                                berechnet. Leihverpackung ( z.B. Kisten oder Collico) 
                                ist unverzüglich zurückzusenden; aus Verzögerung 
                                der Rücksendung entstehende Kosten werden dem 
                                Käufer belastet. Für Leihverpackung wird eine 
                                Sicherheitsgebühr berechnet, diese wird nach franco 
                                Rücksendung voll gutgeschrieben. 11. Transportschäden: Sind 
                                auch dann vom Empfänger der Ware beim letzten 
                                Transportführer geltend zu machen, wen sie erst 
                                bei späterem Auspacken festgestellt werden. Wir 
                                haften für Transportschäden nicht. 12. Mängelrügen: Und Beanstandungen 
                                wegen der Stückzahl müssen unbeschadet der Vorschriften 
                                von §377 HGB unverzüglich, spätestens innerhalb 
                                8 Tagen nach empfang der Ware, bei nicht sofort 
                                erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, 
                                schriftlich bei uns angebracht werden. Bei fristgerecht 
                                erhobenen berechtigten Mängelrügen leisten wir 
                                unberechneten Ersatz unter Ausschluss aller darüber 
                                hinausgehenden Ansprüche. 13. Vorbehalt: Die von uns 
                                gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der 
                                Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, 
                                auch einen etwa zu seinen Lasten stehenden Kontokorrentsaldo, 
                                beglichen hat. Alle diese Forderungen werden sofort 
                                fällig, wenn der Käufer gegenüber den Bedingungen 
                                von Ziff. 6 in Zahlungsverzug kommt. Wir können 
                                in diesem Falle die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware 
                                beanspruchen. Der Besteller ist nur berechtigt, 
                                über die Vorbehaltsware ausschließlich im ordentlichen 
                                Geschäftsverkehr zu verfügen; Verpfändung, Sicherungsübereignung, 
                                Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung oder 
                                ähnliche Verfügungen sind ihm nicht gestattet. 
                                Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich 
                                unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift) 
                                anzuzeigen. Veräußert ein Kunde Vorbehaltsware 
                                auf Kredit, so gelten die daraus sich ergebenen 
                                Kaufpreisforderungen durch ihr Entstehen als an 
                                uns abgetreten. Der Kunde ist so lange befugt, 
                                diese Forderungen einzuziehen, bis dieses von 
                                uns untersagt wird. In diesem Falle ist uns auf 
                                Verlangen über jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung 
                                in doppelter Ausfertigung einzureichen. außerdem 
                                sind wir berechtigt, die Lieferung etwa nach rückständiger 
                                Mengen von Vorauszahlung oder Sicherstellung abhängig 
                                zu machen oder hinauszuschieben oder abzulehnen, 
                                unbeschadet unserer sonstigen Rechte.zurück
 
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